Betreuung und Beratung nach § 16 a SGB II

Psychosoziale Betreuung und Beratung nach

§ 16 a SGB II

Psychosoziale Betreuung und Beratung nach § 16 a SGB II - Was ist das?


Befinden Sie sich gerade im Leistungsbezug nach dem SGB II im JobCenter und benötigen Unterstützung und Beratung in Bereichen Ihres Lebens, die die Beratung im JobCenter nicht abdeckt?


Sie befinden sich in einer psychischen Krisensituation und benötigen Unterstützung, um wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen?


Sie haben Probleme in Ihrer Partnerschaft oder müssen nach Trennung eine neue eigene Lebensgrundlage für sich schaffen?


Sie haben Probleme mit Ängsten oder befinden sich in einer depressiven Phase und benötigen Unterstützung, um wieder in Ihre Kraft zu kommen?


Sie wissen nicht, wie es beruflich für Sie weiter gehen kann und fragen sich, welche Potentiale wirklich in Ihnen schlummern und wie Sie wieder  Ihre Ressourcen spüren können?


Dann können Sie sich von Ihrem Persönlichen Ansprechpartner im JobCenter einen Beratungsschein ausstellen lassen und sich von mir bei der Lösung Ihrer Probleme begleiten und unterstützen lassen. Die Kosten der Betreuung und Beratung trägt das JobCenter.


Ich freue mich auf Sie und darauf, Sie einen Stück Ihres Weges begleiten und unterstützen zu dürfen!




"Manchmal sehen wir die Enden des Fadens nicht mehr in dem Wollknäuel unserer Probleme. Dann íst es gut, wenn jemand da ist, der uns hilft, die Fäden zu entwirren!"





Lassen Sie uns zusammenarbeiten!


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